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Die Sachkosten werden vom Schulträger aufgebracht.
Der Schulträger hat die sächlichen Kosten der Schule zu tragen.
Alle übrigen Personalkosten und die Sachkosten trägt der Schulträger.
Sachkosten sind insbesondere die Kosten für die Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der erforderlichen Schulgebäude und Schulanlagen, für die…
Die Schulträger übernehmen ferner
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Schulträger hat die sächlichen Kosten der Schule zu tragen.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.