Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausführung des Schülerförderungsgesetzes vom 10. Juli 1984 (Amtsbl. S. 693), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 5. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1065), außer Kraft.
Ist der in § 8 Absatz 2 des Schülerförderungsgesetzes genannte Bescheid nicht auffindbar, fertigen die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung eine Bescheidkopie.
Für die Abwicklung von Verfahren, die das Schuljahr 2008/2009 oder zurückliegende Schuljahre betreffen, gilt die Verordnung über die Ausführung des Schülerförderungsgesetzes vom 10. Juli 1984 (Amtsbl. S. 693), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 5. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1065), in der jeweils geltenden Fassung weiter.