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Das Schulamt besteht aus einem oder mehreren schulfachlichen Mitgliedern (schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder schulfachlicher Aufsichtsbeamter) und einem verwaltungsfachlichen Mitglied (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister, Landrätin oder Landrat). Die Vertretung des verwaltungsfachlichen Mitglieds richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung oder der Kreisordnung.
Die obere Schulaufsichtsbehörde bestellt eine schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder einen schulfachlichen Aufsichtsbeamten zur Sprecherin oder zum Sprecher des schulfachlichen Dienstbereichs des Schulamtes.
Zum Dienstbereich des schulfachlichen Mitglieds gehören die schulfachlichen Angelegenheiten einschließlich der dienstrechtlichen Entscheidungskompetenz. Zum Dienstbereich des verwaltungsfachlichen Mitglieds gehören die sonstigen rechtlichen, insbesondere die verwaltungsrechtlichen und die haushaltsrechtlichen Angelegenheiten.
Das Ministerium kann für die staatlichen Schulämter zur Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit, insbesondere einer gleichgerichteten Aufgabenwahrnehmung, durch Verwaltungsvorschriften allgemeine Regelungen zur Einrichtung und zum Betrieb erlassen. Es gibt den staatlichen Schulämtern eine Geschäftsordnung, in der insbesondere die innere Gliederung und die Aufgaben, die Zusammenarbeit der Mitglieder, der Geschäftsablauf und die Vertretungsbefugnis geregelt werden.
Die schulfachlichen Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten stehen im Dienst des Landes. Vor der Besetzung der Stellen sind die beteiligte kreisfreie Stadt oder der beteiligte Kreis anzuhören.
Die Personalausgaben für das schulfachliche Personal des staatlichen Schulamts trägt das Land. Die übrigen für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kosten (Dienstkräfte, Diensträume und sächliche Mittel) tragen die kreisfreien Städte und Kreise. Zehnter Teil Schulfinanzierung
Die Aufgaben der oberen Schulaufsichtsbehörde werden in einer Schulabteilung wahrgenommen, die aus schulfachlichen und verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamtinnen…
Untere Schulaufsichtsbehörde ist das staatliche Schulamt. Es ist der kreisfreien Stadt oder dem Kreis zugeordnet. Es nimmt in seinem Gebiet die Schulaufsicht…
Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, schulfachlich und verwaltungsfachlich vorgebildete Beamtinnen und Beamte ausgeübt. Schulaufsichtliche Aufgaben…
Das Ministerium kann einzelne Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte beauftragen, die Schulaufsicht in einem bestimmten Aufgabengebiet für den…
Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Landes. Die Schulaufsicht umfasst die Gesamtheit der Befugnisse zur zentralen Ordnung, Organisation,…
die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände im Lande im Sinne von § 93 Landesbeamtengesetz und § 53 Beamtenstatusgesetz,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.