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Über die Zulassung zum Studium entscheidet die Zulassungskonferenz (§ 5). In begründeten Ausnahmefällen obliegt die letzte Entscheidung der Rektorin oder dem Rektor der Hochschule für Musik Saar.
Die Eignungsprüfung in den Lehramtsstudiengängen LS1, LS1+2, LAB und LP ist bestanden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber eine Gesamtpunktzahl von mindestens 9 Punkten erreicht hat.
Zur Bestimmung der Rangfolge für die Zulassung zum Studium wird für die Lehramtsstudiengänge LS1, LS1+2 und LAB gesondert eine Rangfolgezahl festgelegt. Die Rangfolgezahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Prüfungsteile. Bei der Eignungsprüfung für den Lehramtsstudiengang LS1+2 zählt die Punktzahl im künstlerischen Hauptfach doppelt, bei Eignungsprüfungen für die Studiengänge LS1 und LAB zählt die Punktzahl im Prüfungsteil Ensembleleitung doppelt. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Zulassungskonferenz.
Zur Bestimmung der Rangfolge für die Zulassung zum Studium wird für den Lehramtsstudiengang LP eine Rangfolgezahl festgelegt. Die Rangfolgezahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Prüfungsteile, wobei die künstlerischen Fächer doppelt gewichtet werden. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Zulassungskonferenz.