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Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann im gleichen Studiengang in der Regel zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Rektorin oder des Rektors der Hochschule für Musik Saar oder der Hochschule der Bildenden Künste möglich.
Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann frühestens zum nächsten regulären Aufnahmeprüfungstermin wiederholt werden.
Eine Wiederholung der Eignungsprüfung erstreckt sich auf alle Prüfungsteile.
Für Bewerberinnen oder Bewerber, die die Prüfung an der Hochschule für Musik Saar bestanden haben, jedoch aufgrund des beschränkten Studienplatzangebotes nicht aufgenommen werden konnten, ist im Quereinstiegsmaster Lehramt Musik ein Nachrückverfahren vorgesehen, welches sich an der Rangfolge der Gesamtpunktzahl orientiert. Das Nachrückverfahren gilt nur für das laufende Eignungsprüfungsverfahren.
Die festgestellte Eignung hat nur für das im Anschluss an das Prüfungsverfahren folgende Semester Gültigkeit.