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Die Eignungsprüfung zur Zulassung zum Studium findet im Sommersemester für das folgende Wintersemester statt. Die Prüfungstermine werden von der Rektorin oder dem Rektor der Hochschule für Musik Saar festgesetzt und den Bewerberinnen und Bewerbern spätestens drei Wochen vor der Prüfung mitgeteilt.
Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag. Der Antrag muss bis zum 28. Februar für das im Oktober des gleichen Jahres beginnende Wintersemester bei der Hochschule für Musik Saar mit sämtlichen nach Absatz 4 oder 5 erforderlichen Unterlagen eingegangen sein.
Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Zulassungsanträge werden abgelehnt. Ein Anspruch auf Zulassung zur Eignungsprüfung besteht in diesem Falle nicht. In begründeten Fällen kann die Rektorin oder der Rektor der Hochschule für Musik Saar im Einvernehmen mit der zuständigen Dekanin oder dem zuständigen Dekan Ausnahmen zulassen.
Dem Antrag für die Lehramtsstudiengänge sind beizufügen:
der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen,
ein Lebenslauf und 3 Lichtbilder,
ein kurzes Bewerbungsschreiben, in dem die Studienmotivation dargestellt wird,
der Nachweis der erforderlichen schulischen Vorbildung (§ 2 Absatz 2),
eine Geburtsurkunde,
eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber zum Zeitpunkt ihrer oder seiner Bewerbung im gleichen Studiengang bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben ist,
gegebenenfalls Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse für Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschen Sprachraum (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, in der Regel TestDaF3 oder C2),
bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter,
ein Verzeichnis der für die Eignungsprüfung vorbereiteten Werke,
gegebenenfalls weitere Nachweise einer fachlichen Vorbildung.
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die bisher an einer anderen Hochschule studiert haben, müssen dem Antrag Nachweise über die Studienzeiten und bereits abgelegte Prüfungen sowie gegebenenfalls erworbene Credit Points beifügen.
Sofern die Unterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen sie in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.