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Der Schulpsychologische Dienst soll die pädagogische Arbeit an den Schulen durch Diagnosestellung und auf die Schule bezogene Beratung, Förderung und Behandlung unterstützen und dadurch zur Erfüllung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages beitragen.
Der Schulpsychologische Dienst untersteht der Fachaufsicht der Schulaufsichtsbehörde.[2]
Einstellungen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sollen mit der Fachaufsicht abgestimmt werden. Abschnitt II Aufgaben