§ 19 ASchO
Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst fördert auf der Grundlage psychologischer Erkenntnisse und Methoden die pädagogische Arbeit an den Schulen und die Weiterentwicklung des Schulwesens. Er hat insbesondere die Aufgabe, Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrern bei der Lösung schulisch-erzieherischer Probleme behilflich zu sein und mit der Schule in Fragen der Schullaufbahnberatung zusammenzuarbeiten.