Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Schulsachkostenausgleich bei beruflichen Schulen beträgt Schüler/innen an Fachoberschulen gelten als Vollzeitschüler/innen.
je Teilzeitschüler/in 161,00 EUR
je Vollzeitschüler/in 485,00 EUR.
Der Schulsachkostenausgleich bei Schulen für Behinderte beträgt 363,45 EUR je Schüler/in.