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Für die in den §§ 2 bis 5 festgelegten Durchschnittsnoten wird das Notensystem 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) zugrunde gelegt. Werden die Noten abweichend von Satz 1 nach dem 15-Punkte-System vergeben, wird zunächst eine Durchschnittsnote p nach dem 15-Punkte-System gebildet und in eine Durchschnittsnote d nach dem Notensystem 1 bis 6 umgerechnet. Dabei wird folgende Formel verwendet: d = (17-p)/3. Die Durchschnittsnote d wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet (aufrunden ab der zweiten Nachkommastelle 5, abrunden bis zur zweiten Nachkommastelle 4). Die so gebildete Durchschnittsnote d wird in den §§ 2 bis 5 als Durchschnittsnote verwendet.