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Absolventen und Absolventinnen der privaten Erweiterten Realschule und der privaten Realschule, die in dieser Schulform nicht durchgehend in einer 2. Fremdsprache unterrichtet wurden, sowie Absolventen und Absolventinnen des Bildungsganges II in Abendform sind unter den in § 3 Abs. 1 geregelten Voraussetzungen berechtigt, zum Technisch-Wissenschaftlichen Gymnasium Dillingen, zum Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium Saarbrücken oder in eine andere gymnasiale Oberstufe mit einem geeigneten Fremdsprachenangebot überzugehen.
Für den Übergang nach der Klassenstufe 10 der Gemeinschaftschule in die Oberstufen der genannten Schulen gilt § 25 der Gemeinschaftsschulverordnung in der jeweils geltenden Fassung.