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Im allgemeinbildenden Bereich soll an allen Schulen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II eine Schülervertretung gebildet werden. Im Bereich der beruflichen Schulen kann an allen Schulen eine Schülervertretung gebildet werden.
Der Schülervertretung gehören die Schülersprecherinnen und Schülersprecher aller Klassen oder Unterrichtsgruppen (Kerngruppen) und die gewählten Delegierten für die Landesschülervertretung an; die Schülervertretung kann aus der Mitte der Schülerinnen und Schüler der Schule eine Kassenwartin oder einen Kassenwart hinzuwählen.
Jede Schülervertretung kann die Bildung von Teilschülervertretungen für die einzelnen in einer Schule oder einem Schulzentrum vorhandenen Schulstufen oder…
Die oberste Schulaufsichtsbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Einzelheiten der Schülermitwirkung zu regeln, insbesondere die Zusammensetzung,…
Die Aufgaben der Schülermitwirkung werden insbesondere durch die Klassensprecher, den Schülersprecher der Schule und die Schülerräte (Schülervertretungen)…
Der Schülerrat vertritt alle Schülerinnen und Schüler der Schule; er kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Mitglieder des Rates sind die Sprecherinnen und…
1Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter werden ab Sekundarstufe I jeweils von den Schülerinnen und Schülern, die durch sie vertreten werden sollen, aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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