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1Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter werden ab Sekundarstufe I jeweils von den Schülerinnen und Schülern, die durch sie vertreten werden sollen, aus der Mitte der Wahlberechtigten gewählt. 2Die Wahlen der Schülervertreterinnen und Schülervertreter sind jeweils in den einzelnen Klassen oder Unterrichtsgruppen (Kerngruppen) im Bereich der allgemeinbildenden Schulen möglichst an einem gemeinsamen Tag in der gesamten Schule durchzuführen.
Für jede Klasse oder Unterrichtsgruppe (Kerngruppe) werden zwei Schülersprecherinnen und Schülersprecher für jeweils ein Schuljahr gewählt, die sich in der Wahrnehmung des Amtes eng abstimmen.
Die Schülersprecherinnen und Schülersprecher der Unterrichtsgruppen (Kerngruppen) wählen für jeweils ein Schuljahr bis zu vier Stufenschülersprecherinnen und Stufenschülersprecher für die Unterstufe (Klassenstufen 5 - 7), die Mittelstufe (Klassenstufen 8 - 10) und die Oberstufe (Klassenstufen 11 - 12/13) aus der Mitte der Schülerinnen und Schüler ihrer jeweiligen Stufe.
Die Schülervertretung wählt aus der Mitte der Schülerinnen und Schüler der Schule eine Delegierte oder einen Delegierten sowie deren oder dessen Stellvertretung für die Landesschülervertretung.
Wird der Unterricht in Jahrgangsstufen erteilt, wählen die Schüler einer Jahrgangsstufe für je 20 Schüler einen Jahrgangsstufensprecher und dessen…
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse, des Kurses und der Jahrgangsstufe wirken in ihrem Bereich an der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit. Sie wählen von der…
Der Schülerrat wählt aus der gesamten Schülerschaft einen Vorsitzenden (Schülersprecher) und dessen Stellvertreter.
Die Schülervertreter und deren Stellvertreter werden in der Schule und auf Kreisebene in der Regel jeweils für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Soll die…
1In den weiterführenden Schulen im allgemeinbildenden Bereich werden die Schülersprecherin oder der Schülersprecher der Schule sowie zwei Stellvertreterinnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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