§ 29 Abs. 1 SchumGGesetz Nr. 994 über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) Vom 27. März 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Die Schülervertretung (§ 28) soll die Bildung von Teilschülervertretungen beschließen, der jeweils die Schülersprecherinnen und Schülersprecher der Klassen…
§ 26 Abs. 1 SchumGGesetz Nr. 994 über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) Vom 27. März 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
Gremien der Schülervertretung sind die Schülervertretungen der Schule (Schülervertretung), die Teilschülervertretungen (Schulstufen, Schulzweige) und die…
§ 51 Abs. 2 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Die Aufgaben der Schülermitwirkung werden insbesondere durch die Klassensprecher, den Schülersprecher der Schule und die Schülerräte (Schülervertretungen)…
§ 32 SchumGGesetz Nr. 994 über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) Vom 27. März 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1In den weiterführenden Schulen im allgemeinbildenden Bereich werden die Schülersprecherin oder der Schülersprecher der Schule sowie zwei Stellvertreterinnen…
§ 54 Abs. 1 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Die Schülersprecher aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Gebiet eines Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt bilden den Kreisschülerrat.…