Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Elternvertretung setzt sich aus den gewählten Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprechern, den Elternsprecherinnen und Elternsprechern der Unterrichtsgruppen (Kerngruppen), in der Grundschule den Delegierten für die Schulregionselternvertretung und ab Sekundarstufe I den Delegierten für die Landeselternvertretung zusammen.
Die Elternvertretung wählt aus der Mitte der Erziehungsberechtigten der Schule ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden (Elternsprecherin oder Elternsprecher) und und zwei Stellvertretungen im allgemeinbildenden Bereich beziehungsweise mindestens eine Stellvertretung im Bereich der beruflichen Schulen.
Die Elternsprecherin oder der Elternsprecher ist Mitglied der Gesamt- sowie der Schulkonferenz.
Wird der Unterricht in Jahrgangsstufen erteilt, treten an Stelle der Klassenelternvertretung Jahrgangselternvertretungen. Die Eltern wählen jeweils für 20 noch…
Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft und die Schülersprecherin oder der Schülersprecher sind jeweils unter Anrechnung auf die Zahl der Vertreterinnen…
ein Vertreter der Eltern als stellvertretender Vorsitzender, in der Regel der Vorsitzende des Elternrats, und drei weitere Vertreter der Eltern;
bis zu vier, gehört der Gesamtkonferenz als ständige Vertretung der Elternvertretung der Schule die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Schule…
Die Erziehungsberechtigten einer Klasse wählen aus ihrer Mitte die Klassenelternsprecherin oder den Klassenelternsprecher sowie deren oder dessen Vertretung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement