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Auf Schulregionsebene wird für den Bereich der Grundschulen eine Elternvertretung gebildet.
Die Elternvertretung jeder Grundschule wählt aus der Mitte der Eltern der Schule eine Delegierte oder einen Delegierten sowie deren oder dessen Stellvertretung für die Schulregionselternvertretung der Grundschulen.
Die Geschäftsstelle der Schulregionkonferenz wird zugleich der Schulregionselternvertretung zugeordnet; die insoweit notwendigen Kosten trägt das Land.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten in den Schulregionkonferenzen (§ 54 Abs. 1), das für jede Schulregion jeweils entsandte Mitglied der…
1In jeder Schulregion wird eine Schulregionkonferenz gebildet. 2In ihr sind die folgenden Schulformen Grundschule, Gemeinschaftsschule einschließlich…
1Die Schulregionkonferenz soll zur Wahrnehmung der Aufgaben der Schulregion (§ 2) das verantwortliche Zusammenwirken von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern,…
Die Elternvertretung wählt aus der Mitte der Eltern der Schule eine Delegierte oder einen Delegierten sowie deren oder dessen Stellvertretung für die…
Die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler in den Schulregionkonferenzen (§ 54 Abs. 1) sowie die von den einzelnen Schulen in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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