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Die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler in den Schulregionkonferenzen (§ 54 Abs. 1) sowie die von den einzelnen Schulen in die Landesschülervertretung entsandten Delegierten schließen sich zu einer Landesschülervertretung zusammen.
1Die Landesschülervertretung hat die Aufgabe, wichtige schulische und organisatorische Fragen, die die verschiedenen Schulformen betreffen, sowie Angelegenheiten von grundsätzlicher und schulformübergreifender Bedeutung zu erörtern. 2Sie dient ferner der Koordinierung und Vorbereitung der Arbeit in der Landesschulkonferenz und in den Schulregionkonferenzen.
Die Landesschülervertretung wählt aus der Mitte ihrer Mitglieder eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und kann darüber hinaus einen Vorstand wählen.
1Die Landesschülervertretung soll vor wichtigen, den Schulbereich betreffenden Maßnahmen gehört werden. 2Sie muss gehört werden vor Entscheidungen über Erlass und Änderung von Bestimmungen über Schülerleistungen, Versetzungsordnungen sowie Prüfungsordnungen und Rahmenrichtlinien über Ziele, Inhalte und Verfahren oder die Organisation des Unterrichts.
Mitglieder der Landesschülervertretung, die an Sitzungen der Bundesschülervertretung teilnehmen, erhalten vom Land Reisekosten nach den Bestimmungen des Saarländischen Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
Der Landesschülerrat vertritt die schulischen Interessen der Schüler aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und berät die oberste…
Zusammenschlüsse von Schülervertretungen, soweit sie auf Landesebene organisiert sind (Landesschülervertretung),
Hinzu kommt ein Vertreter der Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet und dessen Stellvertreter, die von den Schülern aus ihrer Mitte gemäß § 55 Absatz 1 Satz 2…
Die Schülervertretung wählt aus der Mitte der Schülerinnen und Schüler der Schule eine Delegierte oder einen Delegierten sowie deren oder dessen Stellvertretung…
Die Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten in den Schulregionkonferenzen (§ 54 Abs. 1), das für jede Schulregion jeweils entsandte Mitglied der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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