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Das Saarland errichtet unter dem Namen „Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung. Es ist von den übrigen Vermögen des Saarlandes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten.