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Das Sondervermögen wird aus dem Aufkommen der Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch sowie aus den unverbrauchten Mitteln der Vorjahre gebildet. Säumniszuschläge für rückständige Beträge der Ausgleichsabgabe, an das Integrationsamt abzuführende Geldbußen, Tilgungsbeträge aus Darlehen, zurückgezahlte Zuschüsse, Zinsen aus der Verwendung und verzinslichen Anlagen der Ausgleichsabgabe fließen dem Sondervermögen ebenfalls als Einnahmen zu.