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Mit der Kredittilgung ist zu beginnen und fortzufahren, sobald und solange im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der erwartete Zuwachs der dem Saarland verbleibenden Steuern im Vergleich zum Vorjahresansatz 5 vom Hundert übersteigt.
Ab 2015 ist mit einer regelhaften Tilgung zu beginnen.
Ab dem Jahr 2020 erfolgt eine jährliche Tilgung in Höhe der Hälfte der Haushaltsüberschüsse.
Zur Zahlung der Tilgungsbeträge gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 erhält das Sondervermögen Zuführungen aus dem allgemeinen Haushalt.
Das Sondervermögen erhält aus dem Haushalt des Saarlandes Zuführungen in Höhe der Zinsen, die für die Kredite des Sondervermögens fällig werden.