Gesetze
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Dem Seilbahnunternehmer kann die Aufsichtsbehörde eine Betriebspflicht auferlegen, soweit dies zur Abwendung von Gefahren für Leben oder Gesundheit notwendig ist.
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass eine Seilbahn, die genehmigt ist und bestimmungsgemäß verwendet wird, die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder…
Der Seilbahnunternehmer hat für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb, insbesondere die Betriebssicherheit, zu sorgen und die Seilbahn ordnungsgemäß zu…
Der Seilbahnunternehmer hat einen Betriebsleiter und mindestens eine Person als Stellvertretung zu bestellen, welche die erforderliche Zuverlässigkeit und…
Der Seilbahnunternehmer hat der Aufsichtsbehörde in regelmäßigen Zeitabständen oder auf deren besondere Anforderung Betriebsberichte zu übersenden.
Der Betrieb einer Seilbahn darf erst eröffnet werden, wenn die Aufsichtsbehörde der Eröffnung zugestimmt hat.
Die Aufsichtsbehörde kann die im Interesse der Betriebssicherheit, des Schutzes der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft vor Gefahren sowie erheblichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.