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Der Unternehmer oder der Betriebsleiter hat der Aufsichtsbehörde sofort Meldung zu erstatten D. Bestimmungen für Dritte
über Vorkommnisse, die ein besonderes öffentliches Aufsehen erregen,
über Unfälle, bei denen ein Mensch getötet oder schwer verletzt worden ist und
über besondere Feststellungen, die die Sicherheit der Seilschwebebahn berühren.