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In Klassenstufe 7 erfolgt eine äußere Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Mathematik und Französisch, in Klassenstufe 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch. Der Schüler nimmt entsprechend dem von ihm angestrebten Abschluss in allen drei genannten Fächern am Unterricht, der auf den Hauptschulabschluss oder am Unterricht, der auf einen mittleren Bildungsabschluss bezogen ist, teil.
In der Klassenstufe 9 wird der Unterricht in den Fächern des Pflichtbereichs entsprechend den angestrebten Abschlüssen in getrennten Klassen erteilt. Hiervon abweichend kann die Schulkonferenz beschließen, dass in einem oder mehreren der Fächer Religion, Bildende Kunst, Musik, Sport keine äußere Fachleistungsdifferenzierung stattfindet. Abschnitt III Zeugnisse