Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem für die Laufbahnfachrichtung des feuerwehrtechnischen Dienstes geeigneten Fachbereich erworben hat oder die Abschlussprüfung Teil 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau vom 22. Mai 2015 (BGBl. I S. 830) in der jeweils geltenden Fassung oder eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgelegt hat und
nach dem Ergebnis eines Eignungsfeststellungsverfahrens und eines amtsärztlichen Gutachtens körperlich, geistig und nach seiner Persönlichkeit für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst uneingeschränkt geeignet ist.