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Während des Vorbereitungsdienstes ist eine Laufbahnprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst abzulegen. Die Prüfung findet an einer Landesfeuerwehrschule nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes statt. Die Beamtin oder der Beamte verbleibt bis zur Verleihung eines Amtes in ihrer oder seiner Rechtsstellung.
Bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, die die Laufbahnprüfung bestehen oder endgültig nicht bestehen, endet das Beamtenverhältnis mit Ablauf des Tages der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Dienstherrn.