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Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst ab. Die Prüfung ist vor dem Prüfungsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 15 Ausbildungsverordnung Feuerwehr für die Laufbahngruppe 2.2 - VAP2.2-Feu vom 4. Juni 2021 (GV. NRW. S. 730) in der jeweils geltenden Fassung abzulegen.
Bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, welche die Laufbahnprüfung bestehen oder endgültig nicht bestehen, endet das Beamtenverhältnis mit Ablauf des Tages der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Dienstherrn.