§ 51 SFischG(aufgehoben)
Zehnter Abschnitt Bußgeldbestimmungen
§ 8 SFischG(aufgehoben)
Vierter Abschnitt Ausübung des Fischereirechts
Art. 8 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa SN-3535Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
In der Bezeichnung der Anlage wird die Angabe „§ 14“ durch die Angabe „§ 15“ ersetzt.