§ 4 FischWiVorschrAufhGGesetz zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
§ 7 FischBeihVVerordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Fischereierzeugnisse
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft.
Art 8 Abs. 1 FischNATÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 11 FischWiMeistPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt
Diese Verordnung tritt am 1. März 1979 in Kraft.
§ 10 FischEtikettGGesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.