§ 4 Abs. 1 BwKoopGKooperationsgesetz der Bundeswehr
Die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit von Soldatinnen und Soldaten, die einer Dienststelle oder Einrichtung angehören, für die die §§ 60 bis 63 des…
§ 62 Abs. 3 SBGSoldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Die §§ 50 bis 55 Absatz 2, die §§ 118 bis 120 sowie § 124 des Bundespersonalvertretungsgesetzes sind anzuwenden. § 15 Absatz 2, die §§ 18 und 20 Absatz 5 gelten…
§ 1 Abs. 3 SoldGGGesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten
Alle Soldatinnen und Soldaten, insbesondere solche mit Vorgesetzten- und Führungsaufgaben, sind in ihrem Aufgabenbereich aufgefordert, an der Verwirklichung…
§ 25 Abs. 3 SBGSoldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Die Vertrauensperson hat ein Mitbestimmungsrecht bei Satz 1 gilt nicht, wenn eine gesetzliche Regelung besteht oder ein Gremium der Vertrauenspersonen beteiligt…
§ 59 SBGSoldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Für Soldatinnen und Soldaten gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz nach Maßgabe der §§ 60 bis 62 entsprechend. Insoweit werden die Streitkräfte der…