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Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie haben.
das 65. Lebensjahr vollendet und
die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt
die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt
Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
das 65. Lebensjahr vollendet und
Altersrente für besonders langjährig Versicherte,
Altersrente für besonders langjährig Versicherte,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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