§ 355 Abs. 2 RVOReichsversicherungsordnung
Die Dienstordnung bedarf der Zustimmung der Vertreterversammlung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn ein…
§ 356 RVOReichsversicherungsordnung
Reicht eine Kasse trotz Aufforderung in der gesetzten Frist keine Dienstordnung ein, so stellt die Aufsichtsbehörde die Dienstordnung rechtsverbindlich fest.…
§ 8 Abs. 3 BSHG§ 94SchiedsV SL 2017Verordnung über die Errichtung und das Verfahren einer Schiedsstelle nach § 81 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenverordnung - SGB XII) Vom 21. Februar 2017*
Der Erlass und die Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung der die Rechtsaufsicht führenden Landesbehörde.
§ 8 Abs. 3 SGB9§133SchiedsV SLVerordnung über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenverordnung - SGB IX) Vom 12. Dezember 2017
Der Erlass und die Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung der die Rechtsaufsicht führenden Landesbehörde.
§ 8 Abs. 3 SGB8SchiedsV SL 2019Verordnung über die Schiedsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe Vom 13. Mai 2019
Der Erlass und die Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung der die Rechtsaufsicht führenden Landesbehörde.