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Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales beruft den Ausschuss nach Bedarf zu den Sitzungen ein. Den Vorsitz in der Sitzung führt der Minister oder ein von ihm Beauftragter.
Die Vorschläge des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales werden in den Sitzungen besprochen. Der Minister teilt das Beratungsergebnis mit seinem Ernennungsvorschlag der Landesregierung mit.
In dringenden Fällen kann die Stellungnahme des Ausschusses schriftlich oder elektronisch herbeigeführt werden.