BSG, B 14 AS 74/08 RUrteil v. 2010-02-18 · § 103 SGG
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Untersuchungsmaxime - selbst genutzte Eigentumswohnung - Eigenheimzulage als zweckbestimmte Einnahme bei Abtretung zur Finanzierung - Verminderung Unterkunftskosten bzw -bedarf um Eigenheimzulage nur bei tatsächlicher Reduzierung der monatlich anfallenden Schuldzinszahlung
BSG, B 14 AS 73/08 RUrteil v. 2010-02-18 · § 103 SGG
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl - Zahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft - Angemessenheitsprüfung - Anforderungen an ein schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Untersuchungsmaxime bei Fehlen des Konzeptes - Anwendung der Wohngeldtabelle mit Zuschlag
BSG, B 2 U 28/08 RUrteil v. 2010-01-12 · § 103 SGG
gesetzliche Unfallversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung - Vergütung - Verletzungsartenverfahren - D-Arzt - Behandlungs- und Vergütungsvereinbarung - Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger - Entgeltvereinbarung für Krankenhäuser - Abrechnungsprüfung - Herausgabe von Krankenunterlagen - öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag - Fälligkeit - Zurückbehaltungsrecht - gerichtliche Prüfung der medizinischen Erforderlichkeit der stationären Heilbehandlung - Übersendung der Behandlungsunterlagen ohne Einverständniserklärung des Versicherten
BVerfG, 1 BvR 1302/26Stattgebender Kammerbeschluss v. 2026-07-20 · § 103 S 1 SGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Gewährung von Eilrechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren verletzt Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG - hier: Grundrechtsverletzung durch lediglich beschränkte Gewährung eines persönlichen Budgets (§ 29 SGB IX; RIS: SGB 9) ohne hinreichende fachgerichtliche Sachaufklärung sowie ohne Folgenabwägung
BVerfG, 1 BvR 1890/15Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-05-27 · § 103 SGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Gericht muss ggf Parteivorbringen zu einem unstatthaften Hilfsantrag auch in seine Erwägungen zum Hauptantrag mit einbeziehen, wenn das Vorbringen hierfür erheblich ist - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen zu formellen Fehlern einer Anordnung des Sofortvollzugs im sozialgerichtlichen Verfahren