BSG, B 10 ÜG 4/25 BBeschluss v. 2025-12-11 · § 124 Abs 1 SGG
Nichtzulassungsbeschwerde - Entschädigungsklage wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Gerichtsbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung - rechtsfehlerhafte Verwerfung des Antrags als unzulässig durch Beschluss - Durchführung der mündlichen Verhandlung mit Urteil als richtige Entscheidungsform - LSG als Entschädigungsgericht in erster Instanz - Nichtzulassungsbeschwerde als ausnahmsweise statthaftes Rechtsmittel gegen den unrichtigen Verwerfungsbeschluss - Meistbegünstigungsgrundsatz - kein Nachteil für Prozessbeteiligte durch falsche Entscheidungsform des Gerichts
BSG, B 1 KR 78/24 BBeschluss v. 2025-08-27 · § 124 Abs 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - fehlendes Einverständnis eines Beteiligten
BSG, B 7 AS 103/24 BBeschluss v. 2025-06-04 · § 124 Abs 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Behandlung eines Antrags auf Gewährung einer Reiseentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung bei einem mittellosen Beteiligten nicht in der gebotenen Weise - Zurückverweisung
BSG, B 5 R 54/24 BBeschluss v. 2025-03-27 · § 124 Abs 1 SGG
(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Unwirksamkeit der Einverständniserklärung iS des § 124 Abs 2 SGG bei wesentlicher Änderung der Prozesssituation - rechtliches Gehör - Zurückverweisung)
BSG, B 4 AS 62/24 BBeschluss v. 2025-03-26 · § 124 Abs 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten - nicht ordnungsgemäße Ladung - Angabe eines Aktenzeichens, das sich auf eine andere erstinstanzliche Entscheidung bezieht als die, über die tatsächlich verhandelt wurde - Vermutung des Beruhens der angefochtenen Entscheidung auf dem Verfahrensmangel