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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Verwendung und Signalgebung der Sirenen und entsprechenden Alarmgeräte für Zwecke der Feuerwehr, des Katastrophendienstes und sonstige Zwecke vom 10. November 1969 (Amtsbl. S. 745) außer Kraft.