§ 48 Abs. 4 SächsJArrestVollzGSächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz
Im Vollzug des Freizeit- und Kurzarrestes finden die §§ 13, 16, 28 und 41 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 keine Anwendung. § 23 gilt mit der Maßgabe, dass den…
§ 86 JGGJugendgerichtsgesetz
Der Vollstreckungsleiter kann Freizeitarrest in Kurzarrest umwandeln, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 nachträglich eingetreten sind.
§ 1 SächsJArrestVollzGSächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz
Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Jugendarrestes (Vollzug) an Jugendarrestantinnen und Jugendarrestanten in Einrichtungen zur Durchführung des Jugendarrestes…