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Die oberste Jagdbehörde kann für einzelne Jagdbezirke, bestimmte Gebiete oder für den gesamten Landesbereich den körperlichen Nachweis der Erfüllung des Abschussplans anordnen.
die Anrechnung von erlegtem oder sonst verendetem Wild auf den Abschussplan und das Führen einer Streckenliste für erlegtes oder verendet aufgefundenes Wild;…
Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschußplanes erlegt werden, der von der…
Die Erlegung von schwerkrankem Wild außerhalb der Jagdzeit sowie über den Abschussplan hinaus ist der Jagdbehörde unter Angabe der Art der Erkrankung oder…
entgegen § 21 Abs. 4 Satz 1 oder 2 die Erlegung von schwerkrankem Wild außerhalb der Jagdzeit oder über den Abschussplan hinaus der Jagdbehörde nicht anzeigt…
Die oder der Jagdausübungsberechtigte hat über den Abschuss des Wildes und über das Fallwild eine Streckenliste zu führen. Die Eintragungen in die Liste sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.