Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht gelten die allgemeinen Vorschriften.
In schwerwiegenden und wiederholten Fällen unentschuldigten Unterrichtsversäumnisses in einem Kurs kann die Konferenz der Fachlehrkräfte die Nichtanrechnung des betreffenden Kurses beschließen, wenn der/die Studierende vorher schriftlich gewarnt worden ist. Vor einer Entscheidung ist ihm/ihr Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Die auf Nichtanrechnung eines Kurses lautende Entscheidung der Konferenz ist dem/der Studierenden mit einer Begründung schriftlich mitzuteilen. d) Wiederholung in der Hauptphase