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Für die Einführungsphase des Saarland-Kollegs gelten die Bestimmungen der Zeugnis- und Versetzungsordnung für die Klassenstufen 5 bis 10 des Gymnasiums (ZVO-Gym.) in der jeweils geltenden Fassung in entsprechender Form.
Für die Hauptphase gilt § 26 Absatz 2 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und Abiturprüfung im Saarland.
Wer nach Eintritt in die Hauptphase das Saarland-Kolleg verlässt, ohne die Allgemeine Hochschulreife erworben zu haben, erhält ein Abgangszeugnis nach dem Muster der Anlage 3.
Erscheint nach den Leistungen in der Hauptphase die Zulassung eines/einer Studierenden zur Abiturprüfung gefährdet, so wird im Halbjahreszeugnis darauf hingewiesen. Besteht die Gefahr, dass der/die Studierende wegen Überschreitung der zulässigen Verweildauer das Saarland-Kolleg verlassen muss, so ist hierauf im Zeugnis hinzuweisen. Sind nach den Sätzen 1 und 2 erforderliche Vermerke unterlassen worden, so kann hieraus kein Recht auf Zulassung zur Abiturprüfung beziehungsweise auf Verbleib am Saarland-Kolleg hergeleitet werden.
Muss ein Studierender/eine Studierende das Saarland-Kolleg verlassen, weil er/sie die zulässige Verweildauer im Saarland-Kolleg überschritten hat oder in der verbleibenden Zeit die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erreichen kann, so ist dies im Abgangszeugnis zu vermerken:„Die zulässige Höchstdauer des Besuchs des Saarland-Kollegs ist erreicht”.
Im Übrigen gelten für die Zeugnisse gemäß den Anlagen folgende Regelungen: Abschnitt VI Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe
Eintragungen dürfen weder radiert noch korrigiert sein, die Möglichkeit nachträglicher Zusätze ist durch entsprechende Schreibweise oder Streichung auszuschließen. Die Zeugnisse sind handschriftlich von dem Leiter/der Leiterin des Saarland-Kollegs und vom Tutor/von der Tutorin oder ihren Stellvertretern/Stellvertreterinnen zu unterzeichnen. Die Verwendung von Faksimile-Stempeln ist unzulässig. Die Zeugnisse tragen das Datum des Ausgabetages. Abgangszeugnisse sind mit dem Siegel des Saarland-Kollegs zu versehen.
Die Zeugnisnoten sind mit der Wortbezeichnung der Notenstufe und der entsprechenden Punktzahl einzutragen. Abweichend hiervon werden im Abgangszeugnis eines/einer Studierenden, der/die das Saarland-Kolleg während der Hauptphase verlässt, sowie in das Zeugnis über den Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife (Anlage 4) nur die Punktzahlen eingetragen.
Bei einem/einer Studierenden, der/die von der Teilnahme an einem Unterrichtsfach befreit war, ist anstelle der Zeugnisnote das Wort „befreit“ einzutragen.
Nimmt der/die Studierende über den jeweiligen Pflicht- und gegebenenfalls Zusatzbereich hinaus an regelmäßigen freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen teil, so wird dies im Zeugnis vermerkt.
In den Halbjahreszeugnissen der Hauptphase ist die Zahl der entschuldigt oder unentschuldigt versäumten Stunden zu vermerken.
Die Zeugnisse der beiden ersten Halbjahre werden an den für die Sekundarstufe I der Schulen im Saarland geltenden Terminen ausgegeben. Die Ausgabetermine für die Zeugnisse der beiden letzten Halbjahre werden jeweils von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzt.
Von Abgangszeugnissen ist eine Zweitschrift anzufertigen, die am Saarland-Kolleg aufzubewahren ist.