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Der Leiter/Die Leiterin des Saarland-Kollegs übersendet der Schulaufsichtsbehörde unverzüglich nach der Entscheidung der Abiturprüfungskommission über die Zulassung der Studierenden eine Auflistung der Anzahl der an der Prüfung teilnehmenden Studierenden mit der Angabe ihrer jeweiligen Prüfungsfächer.
Nach Abschluss der Abiturprüfung leitet der Vorsitzende/die Vorsitzende der Abiturprüfungskommission die Zweitausfertigung der Qualifikationslisten der Schulaufsichtsbehörde zum dortigen Verbleib zu.