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Die Schulleiterin oder der Schulleiter übersendet der Schulaufsichtsbehörde3 unverzüglich nach der Entscheidung der Abiturprüfungskommission über die Zulassung der Studierenden eine Auflistung der Anzahl der an der Prüfung teilnehmenden Studierenden mit der Angabe ihrer jeweiligen Prüfungsfächer.
Nach Abschluss der Abiturprüfung leitet die oder der Vorsitzende der Abiturprüfungskommission die Zweitausfertigung der Qualifikationslisten der Schulaufsichtsbehörde3 zum dortigen Verbleib zu.