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Der Schulleiter/Die Schulleiterin übersendet der Schulaufsichtsbehörde unverzüglich nach der Entscheidung der Abiturprüfungskommission über die Zulassung der Schüler/Schülerinnen eine Auflistung der Anzahl der an der Prüfung teilnehmenden Schüler/Schülerinnen mit der Angabe ihrer jeweiligen Prüfungsfächer.
Nach Abschluss der Abiturprüfung leitet der Vorsitzende/die Vorsitzende der Abiturprüfungskommission die Zweitausfertigung der Qualifikationslisten der Schulaufsichtsbehörde zum dortigen Verbleib zu.