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Der/Die Vorsitzende der Abiturprüfungskommission bildet für die Durchführung der mündlichen Prüfung in den einzelnen Fächern jeweils einen Prüfungsfachausschuss.
Einem Prüfungsfachausschuss gehören als Mitglieder an: Die Mitglieder des Prüfungsfachausschusses gemäß Satz 1 Nummer 1 bis 3 müssen in dem jeweiligen Fach über die Lehrbefähigung für die gymnasiale Oberstufe verfügen. Über Ausnahmen entscheidet der/die Vorsitzende der Abiturprüfungskommission.
eine von der Schulaufsichtsbehörde berufene Fachlehrkraft eines Gymnasiums, einer Gemeinschaftsschule oder der gymnasialen Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen eines Berufsbildungszentrums als Fremdprüfer/Fremdprüferin (Zweitprüfer/Zweitprüferin) und Vorsitzender/Vorsitzende,
die jeweilige Fachlehrkraft, die den Studierenden/die Studierende in der abschließenden Jahrgangsstufe unterrichtet hat, als Fachprüfer/Fachprüferin (Erstprüfer/Erstprüferin), im Verhinderungsfalle eine andere Fachlehrkraft grundsätzlich des Saarland-Kollegs,
ein Schriftführer/eine Schriftführerin.
Die Schriftführer/Schriftführerinnen werden von dem Leiter/der Leiterin des Saarland-Kollegs vorgeschlagen. Sie haben nur beratende Stimme.