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Das Krebsregister Saarland wird im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit geführt.
Das Krebsregister Saarland besteht aus der Koordinierungsstelle, der Vertrauensstelle (§ 9) und der Registerstelle (§ 10).
Die Vertrauensstelle und die Registerstelle werden räumlich, organisatorisch und personell voneinander getrennt und als selbstständige Einheiten geführt.
Die Registerstelle übernimmt die Aufgaben der Landesauswertungsstelle und die damit verbundenen jährlichen Auswertungen der klinischen Daten auf Landesebene nach Maßgabe des § 10 Nummer 10.
Die Koordinierungsstelle stimmt den Arbeitsablauf und das Zusammenwirken der beiden Stellen aufeinander ab und vertritt das Krebsregister Saarland nach außen. Die Koordinierungsstelle hat keinen Zugang zu den personenbezogenen Datenbeständen des Krebsregisters.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit wird ermächtigt, sich im Einvernehmen mit der Ärztekammer des Saarlandes, der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und den Kostenträgern im Gesundheitswesen an Maßnahmen zur Krankheitsfrüherkennung nach diesem Gesetz zu beteiligen.