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Die Gesundheitsämter übermitteln der Vertrauensstelle zur Durchführung des Mortalitätsabgleichs von allen Sterbefällen eines Kalendermonats im jeweiligen Einzugsgebiet bis zum letzten Werktag des Folgemonats folgende Daten: Weiterhin übermitteln die Gesundheitsämter der Vertrauensstelle des Krebsregisters zur Durchführung des Mortalitätsabgleichs und für statistische Auswertungen die an sie nach § 7 Absatz 1 übermittelten Daten.
Familiennamen, Vornamen, frühere Namen,
Geschlecht,
Geburtsdatum,
Anschrift,
Sterbedatum,
Standesamtsnummer,
Sterberegisternummer,
Anschrift der Ärztin oder des Arztes, der die Todesbescheinigung ausgestellt hat.
Zur Überprüfung der Vollständigkeit und Vollzähligkeit des Krebsregisters Saarland übermitteln die Gesundheitsämter darüber hinaus von Sterbefällen, die Hinweise auf das Vorliegen von Tumorerkrankungen im Vertraulichen Teil der Todesbescheinigung enthalten, die Angaben zu Todesursache und klinischem Befund der Todesbescheinigung sowie die unter Absatz 1 genannten Daten.
Die Übermittlung hat den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Saarländischen Datenschutzgesetzes zu entsprechen.