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Bewerberinnen und Bewerbern mit Erster Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) kann das Ministerium für Bildung und Kultur zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses unter Gleichstellung ihrer Prüfung mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) den Zugang zum Vorbereitungsdienst für dieses Lehramt mit dem Ziel des Erwerbs der Befähigung für dieses Lehramt eröffnen.