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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer der Widerspruchsausschüsse bei den Staatlichen Ämtern für Ländliche Entwicklung vom 13. Dezember 2002 (SächsGVB. 2003 S. 22), geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 29. November 2004 (SächsGVBl. S. 606, 607), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „Staatlichen Ämtern für Ländliche Entwicklung“ durch die Wörter „oberen Flurbereinigungsbehörden“ ersetzt.
In § 1 werden die Wörter „Staatlichen Ämtern für Ländliche Entwicklung“ durch die Wörter „oberen Flurbereinigungsbehörden“ ersetzt.
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