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Das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Mai 2008 (SächsGVBl. S. 302), wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 55 wie folgt gefasst: „§ 55 (aufgehoben)“.
§ 55 wird aufgehoben.
Das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Artikel…
Das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Artikel…
§ 25 wird wie folgt geändert:
§ 25 wird wie folgt geändert:
§ 19 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.