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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen – SOMIAP) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 325), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412), wird wie folgt geändert:
§ 5 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden die Wörter „Regionalschulämter geben“ durch die Wörter „Sächsische Bildungsagentur gibt“ ersetzt.
In Absatz 4 Satz 3 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 330),“ die Angabe „das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 940, 941) geändert worden ist,“ eingefügt.
In § 6 Abs. 4 wird die Angabe „(SächsGVBl. S. 350)“ durch die Angabe „(SächsGVBl. S. 350, 416)“ ersetzt.
In § 8 Abs. 2, § 28 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter „beim Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
In § 8 Abs. 2 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 317),“ die Angabe „die durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412, 414) geändert worden ist,“ eingefügt.
§ 10a Satz 2 wird gestrichen.
In § 12 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter „des Regionalschulamtes“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
§ 13 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 1 wird gestrichen.
In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „dem Regionalschulamt“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
In § 13 Abs. 3, § 40 Abs. 4 und § 48 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „das Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
§ 48 wird wie folgt geändert:
In Absatz 6 werden die Wörter „Das Regionalschulamt“ durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
In Absatz 7 werden die Wörter „vom Regionalschulamt“ durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
In § 50 Abs. 1 werden die Wörter „den Regionalschulämtern“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.