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Der Anpassungslehrgang gemäß § 11 Absatz 1 des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes ist die Ausübung einer praktischen Tätigkeit im Bereich des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik, die unter Verantwortung einer Fachkraft gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 erfolgt und mit einem Praktikumsbericht des Antragstellers beendet wird. Er umfasst im Regelfall auch Studienabschnitte oder Module, die sich auf die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Freistaat Sachsen beziehen, und kann als Teil eines Fachhochschulstudiums durchgeführt werden. Der Anpassungslehrgang dient dem Nachweis der fachlichen Fähigkeiten und der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Jede Fachhochschule im Freistaat Sachsen oder die Berufsakademie Sachsen bestimmt Näheres zu Dauer und Inhalt des Anpassungslehrgangs. Soweit ein Anpassungslehrgang durchgeführt wird, bescheinigt sie die Teilnahme an dem Anpassungslehrgang einschließlich der Abgabe des Praktikumsberichts.
Der Anpassungslehrgang dient dem Ausgleich der von der zuständigen Behörde festgestellten wesentlichen Unterschiede (Lehrgangsziel). Er wird entsprechend dem…
„(2) Jede Fachhochschule im Freistaat Sachsen oder die Berufsakademie Sachsen bestimmt Näheres zu Dauer und Inhalt des Anpassungslehrgangs. Soweit ein…
Der Anpassungslehrgang beinhaltet die Ausübung des Lehrerberufes in einer der nachgewiesenen Berufsqualifikation entsprechenden Lehrtätigkeit an Schulen im…
Der Anpassungslehrgang vermittelt in Verantwortung der Fachschule die für die Berufsausübung als Erzieher, Heilerziehungspfleger oder Heilpädagoge wesentlichen…
Der Anpassungslehrgang vermittelt in Verantwortung der Fachschule die für die jeweilige Berufsausübung wesentlichen fachtheoretischen und fachpraktischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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